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   OLG Celle, 07.02.2024 - 14 U 105/23   

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https://dejure.org/2024,2387
OLG Celle, 07.02.2024 - 14 U 105/23 (https://dejure.org/2024,2387)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.02.2024 - 14 U 105/23 (https://dejure.org/2024,2387)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Februar 2024 - 14 U 105/23 (https://dejure.org/2024,2387)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Räumpflicht, Streupflicht, Winter, Schneefall, Glatteis, Gemeinde, Mitverschulden

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 256 Abs. 1 ZPO; Art. 34 GG; § 839 Abs. 1 GG; § 253 BGB
    Räum- und Streupflicht unter Vorbehalt des Zumutbaren und Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Sicherungspflichtigen; Entstehung einer Glätte erst im Laufe des Tages; Vorrangige Sicherung von belebten, über Fahrbahnen führende Fußgängerwege vor unbedeutenden ...

  • kanzlei-kotz.de

    Räum- und Streupflicht der öffentlichen Hand für Straßen und Wege

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Winterliche Räum- und Streupflicht der Gemeinde - Wann und wo muss gestreut werden?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.11.1965 - III ZR 32/65

    Verkehrssicherungspflichten auf öffentlichen Parkplätzen bei winterlicher Glätte

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2024 - 14 U 105/23
    Dichter Schneefall kann sehr bald alle Streumittel so weit bedecken, dass sie wirkungslos werden; in solchen Fällen wird dem Verpflichteten wiederum eine angemessene Frist gewährt, bis er nach Beendigung eines solchen dichten Schneefalls mit dem Streuen beginnen muss ( BGH, Urteil vom 22. November 1965 - III ZR 32/65 -, Rn. 31, juris).

    Andererseits befreit auch anhaltender oder drehender Schneefall nicht unter allen Umständen von der Streupflicht ( BGH, Urteil vom 22. November 1965 - III ZR 32/65 -, Rn. 31, juris; umfassend hierzu: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28. August 2023 - 2 U 1/23 -, Rn. 31 mwN, juris).

    Er muss auch bei Streit darüber, ob die zeitlichen Grenzen der Streupflicht beachtet sind, den Sachverhalt dartun, der ergibt, dass zur Zeit des Unfalls bereits oder noch eine Streupflicht bestand, also unter Umständen die genaue Uhrzeit des Unfalls dartun oder die Überschreitung der angemessenen Zeit nach Auftreten der Glätte im Verlaufe eines Tages ( BGH, Urteil vom 22. November 1965 - III ZR 32/65 -, Rn. 32, juris).

  • BGH, 20.10.1994 - III ZR 60/94

    Umfang der Streupflicht außerhalb geschlossener Ortschaften an besonders

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2024 - 14 U 105/23
    Sie steht vielmehr unter dem Vorbehalt des Zumutbaren, wobei es auch auf die Leistungsfähigkeit des Sicherungspflichtigen ankommt ( BGH, Beschluss vom 20. Oktober 1994 - III ZR 60/94 -, Rn. 7, juris).

    Für Fußgänger müssen die Gehwege, soweit auf ihnen ein nicht unbedeutender Verkehr stattfindet, sowie die belebten, über die Fahrbahn führenden unentbehrlichen Fußgängerüberwege bestreut werden ( BGH, Beschluss vom 20. Oktober 1994 - III ZR 60/94 ; BGH, Urteil vom 9. Oktober 2003 - III ZR 8/03 -, Rn. 4 - 5, juris).

  • OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 154/97

    Umfang der Räum- und Streupflicht bei Schneefall

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2024 - 14 U 105/23
    Die Streupflicht besteht unverzüglich, d.h. im Rahmen einer gewissen Zeitspanne nach Beendigung des Schneefalls ( OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. März 1998 - 22 U 154/97 - Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28. August 2023 - 2 U 1/23 -, beide zitiert nach juris).

    Es kommt daher nicht mehr darauf an, dass der Klägerin jedenfalls ein Mitverschulden an dem Unfall anzulasten gewesen wäre, weil sie erkannt hat, dass die Unfallstelle nicht geräumt war und sich sehenden Auges in die Gefahr begeben und damit das Risiko einer Selbstgefährdung in Kauf genommen hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.1998, 22 U 154/97 , VersR 2000, 63 f. ; OLG München, Urteil vom 30.01.2003, 19 U 4246/02 , VersR 2003, 518 ; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 21. August 2013 - 3 W 20/13 -, Rn. 4, juris).

  • OLG Brandenburg, 28.08.2023 - 2 U 1/23
    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2024 - 14 U 105/23
    Andererseits befreit auch anhaltender oder drehender Schneefall nicht unter allen Umständen von der Streupflicht ( BGH, Urteil vom 22. November 1965 - III ZR 32/65 -, Rn. 31, juris; umfassend hierzu: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28. August 2023 - 2 U 1/23 -, Rn. 31 mwN, juris).

    Die Streupflicht besteht unverzüglich, d.h. im Rahmen einer gewissen Zeitspanne nach Beendigung des Schneefalls ( OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. März 1998 - 22 U 154/97 - Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28. August 2023 - 2 U 1/23 -, beide zitiert nach juris).

  • BGH, 05.04.1990 - III ZR 4/89

    Begriff der Rohrleitungsanlage; Verschuldensvermutung im Rahmen der Amtshaftung;

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2024 - 14 U 105/23
    Zwischen diesen Pflichten braucht vorliegend nicht unterschieden zu werden, da sie, soweit es - wie hier - um die Sorge für die Sicherheit des Straßenverkehrs geht, deckungsgleich sind (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 1990 - III ZR 4/89 -, Rn. 14, juris; BGH, Urteil vom 11. Juni 1992 - III ZR 134/91 -, BGHZ 118, 368-374, Rn. 10; BGH, Urteil vom 21. November 1996 - III ZR 28/96 - VersR 1997, 311, 312 ) und in Niedersachsen nicht nur die Aufgabe der polizeimäßigen Reinigung, sondern auch die der Verkehrssicherungspflicht gemäß § 10 Abs. 1 NStrG als Amtspflicht in Ausübung öffentlicher Gewalt ausgestaltet ist.
  • OLG Bremen, 21.08.2013 - 3 W 20/13

    Zuständigkeit des originären Einzelrichters beim Beschwerdegericht;

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2024 - 14 U 105/23
    Es kommt daher nicht mehr darauf an, dass der Klägerin jedenfalls ein Mitverschulden an dem Unfall anzulasten gewesen wäre, weil sie erkannt hat, dass die Unfallstelle nicht geräumt war und sich sehenden Auges in die Gefahr begeben und damit das Risiko einer Selbstgefährdung in Kauf genommen hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.1998, 22 U 154/97 , VersR 2000, 63 f. ; OLG München, Urteil vom 30.01.2003, 19 U 4246/02 , VersR 2003, 518 ; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 21. August 2013 - 3 W 20/13 -, Rn. 4, juris).
  • BGH, 21.11.1996 - III ZR 28/96

    Verkehrssicherungs- und Streupflicht des Trägers der Straßenbaulast in

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2024 - 14 U 105/23
    Zwischen diesen Pflichten braucht vorliegend nicht unterschieden zu werden, da sie, soweit es - wie hier - um die Sorge für die Sicherheit des Straßenverkehrs geht, deckungsgleich sind (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 1990 - III ZR 4/89 -, Rn. 14, juris; BGH, Urteil vom 11. Juni 1992 - III ZR 134/91 -, BGHZ 118, 368-374, Rn. 10; BGH, Urteil vom 21. November 1996 - III ZR 28/96 - VersR 1997, 311, 312 ) und in Niedersachsen nicht nur die Aufgabe der polizeimäßigen Reinigung, sondern auch die der Verkehrssicherungspflicht gemäß § 10 Abs. 1 NStrG als Amtspflicht in Ausübung öffentlicher Gewalt ausgestaltet ist.
  • BGH, 09.10.2003 - III ZR 8/03

    Amtshaftung gegenüber Radfahrer bei Verletzung der Streupflicht auf Fuß- und

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2024 - 14 U 105/23
    Für Fußgänger müssen die Gehwege, soweit auf ihnen ein nicht unbedeutender Verkehr stattfindet, sowie die belebten, über die Fahrbahn führenden unentbehrlichen Fußgängerüberwege bestreut werden ( BGH, Beschluss vom 20. Oktober 1994 - III ZR 60/94 ; BGH, Urteil vom 9. Oktober 2003 - III ZR 8/03 -, Rn. 4 - 5, juris).
  • OLG München, 30.01.2003 - 19 U 4246/02

    Personenschaden - Ausgleich vermehrter Bedürfnisse und Erwerbsschadenersatz;

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2024 - 14 U 105/23
    Es kommt daher nicht mehr darauf an, dass der Klägerin jedenfalls ein Mitverschulden an dem Unfall anzulasten gewesen wäre, weil sie erkannt hat, dass die Unfallstelle nicht geräumt war und sich sehenden Auges in die Gefahr begeben und damit das Risiko einer Selbstgefährdung in Kauf genommen hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.1998, 22 U 154/97 , VersR 2000, 63 f. ; OLG München, Urteil vom 30.01.2003, 19 U 4246/02 , VersR 2003, 518 ; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 21. August 2013 - 3 W 20/13 -, Rn. 4, juris).
  • BGH, 11.06.1992 - III ZR 134/91

    Ausnahme vom Verweisungsprivileg aus § 839 Abs. 1 Satz 2

    Auszug aus OLG Celle, 07.02.2024 - 14 U 105/23
    Zwischen diesen Pflichten braucht vorliegend nicht unterschieden zu werden, da sie, soweit es - wie hier - um die Sorge für die Sicherheit des Straßenverkehrs geht, deckungsgleich sind (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 1990 - III ZR 4/89 -, Rn. 14, juris; BGH, Urteil vom 11. Juni 1992 - III ZR 134/91 -, BGHZ 118, 368-374, Rn. 10; BGH, Urteil vom 21. November 1996 - III ZR 28/96 - VersR 1997, 311, 312 ) und in Niedersachsen nicht nur die Aufgabe der polizeimäßigen Reinigung, sondern auch die der Verkehrssicherungspflicht gemäß § 10 Abs. 1 NStrG als Amtspflicht in Ausübung öffentlicher Gewalt ausgestaltet ist.
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